Seit dem 13. Dezember 2014 müssen die neuen Vorschriften des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechts umgesetzt werden. In erster Linie dient die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) dem Verbraucherschutz, ist für viele Gastronomen, Metzger und Bäcker in ihrer Erfüllung aber auch eine Herausforderung.